Im Gesundheitsamt Bremen sind in der in der Abteilung „Sozialmedizinischer Dienst für Erwachsene" im Referat „Kommunale Selbsthilfe- und Gesundheitsförderung“ zwei Stellen als
Referent:in für Gesundheitsförderung (w/m/d)
Entgeltgruppe 13 TV-L
(Kennziffer: 03-2024/23-RfG)
unbefristet mit 39,2 Wochenstunden zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Diese Stellen sind eingeschränkt teilzeitgeeignet.
Berufsgruppe
Sozial- und Gesundheitswesen
Eingruppierung
Entgeltgruppe 13 TV-L
Besetzbar
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bereich
Das Gesundheitsamt Bremen schützt und fördert die Gesundheit der Bürger:innen Bremens und berät und informiert sowohl sie als auch die Verwaltung und Politik. Die Expert:innen des Gesundheitsamtes nehmen ihre Aufgaben unabhängig von wirtschaftlichen Interessen wahr. Sie arbeiten multiprofessionell und kooperieren mit diversen Institutionen und Organisationen. Durch den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst werden die Gesundheitsämter in ganz Deutschland personell aufgestockt, modernisiert und vernetzt. Im Rahmen dieses Transformationsprozesses des Gesundheitsamts Bremen bieten sich spannende, persönliche Entwicklungsmöglichkeiten sowie ein herausforderndes und vielseitiges Tätigkeitsgebiet. Als Öffentlicher Gesundheitsdienst fördern wir in unserem Referat die Gesundheit der Bevölkerung der Stadtgemeinde Bremen. Wir überprüfen und bilden neue Strukturen im Bereich der Gesundheitsförderung und unterstützen die dort tätigen Institutionen, Träger und Körperschaften.
Aufgabengebiet
Die Stelle umfasst im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:
Voraussetzungen
Formale Anforderungen:
Weitere fachliche und außerfachliche Erwartungen:
Wünschenswert:
Kennzeichen
03-2024/23-RfG
Bewerbungsfrist
07.05.2024
Allgemeine Hinweise
Wir bieten Ihnen:
Um die Unterrepräsentanz von Frauen abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte Bewerber:innen haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung Vorrang.
Sowohl Bewerbungen von Menschen mit einem Migrationshintergrund als auch außerberufliches bürgerschaftliches Engagement der Bewerber:innen werden ausdrücklich begrüßt.
Bewerbungshinweise
Haben Sie Interesse?
Dann bewerben Sie sich bitte mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Anschreiben, Lebenslauf, aktuelles Arbeitszeugnis/dienstliche Beurteilung, Zeugnisse der Studien- oder Ausbildungsabschlüsse; ein Foto ist nicht beizufügen).
Die Auswahlentscheidung erfolgt gem. Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber:innen. Im Rahmen des Leistungsvergleichs ist es unverzichtbar, dass Sie eine dienstliche Beurteilung (Beamt:innen) oder ein Arbeitszeugnis (Beschäftigte) vorlegen, welche/s nicht älter als ein Jahr sein darf. Für tarifbeschäftigte Bewerber:innen, die bereits im öffentlichen Dienst der Freien Hansestadt Bremen tätig sind, besteht zudem die Option, statt eines Arbeitszeugnisses eine dienstliche Beurteilung vorzulegen, um eine bessere Vergleichbarkeit im Rahmen des Leistungsvergleichs zu ermöglichen.
Falls Sie sich in Elternzeit befinden oder im Moment keiner Tätigkeit nachgehen, reichen Sie bitte ein Arbeitszeugnis oder eine dienstliche Beurteilung Ihrer letzten Tätigkeit ein. Die Vorlage der dienstlichen Beurteilung bzw. des Arbeitszeugnisses ist für das weitere Verfahren zwingend erforderlich. Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Einreichung der dienstlichen Beurteilung bzw. des Arbeitszeugnisses bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist erfolgt.
Wenn Sie Beamt:in bzw. Beschäftigte:r im öffentlichen Dienst sind, geben Sie bitte Ihr derzeitiges Statusamt bzw. Ihre derzeitige Entgeltgruppe an.
Bitte geben Sie mit den Bewerbungsunterlagen ggf. eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte ab.
Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Bitte verwenden Sie keine Mappen und Folien.
Bitte beachten Sie, dass einzustellende Personen beim Gesundheitsamt Bremen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, gem. § 20 Abs. 8 IfSG einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern aufweisen müssen.
Personenbezogene Daten unterliegen einer restriktiven Zugriffskontrolle, die gewährleistet, dass nur befugte Personen auf Ihre Daten zugreifen können. Ihre Bewerbungsdaten werden grundsätzlich nur von der zuständigen bewerbungsbearbeitenden Personalstelle verwendet. Eine darüberhinausgehende Nutzung oder Weitergabe Ihrer Bewerbungsdaten an Dritte erfolgt nicht. Mit Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen gehen wir davon aus, dass Sie mit der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Sobald Ihre Bewerbungsdaten nicht mehr für den definierten Zweck der Bewerbungsbearbeitung genutzt werden, werden diese unverzüglich unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Ansprechperson
Für nähere fachliche Auskünfte steht Ihnen Frau Dr. Hamer (Tel.: 0421/361-6189) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung (gerne per E-Mail als PDF-Format) richten Sie bitte unter Angabe des Kennzeichens an das
Gesundheitsamt Bremen
- Personalstelle -
Horner Straße 60/70
28203 Bremen
oder per E-Mail an: Bewerbungen@Gesundheitsamt.Bremen.de