Bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz in der Abteilung „Allgemeine Verwaltung“ ist bei der Abteilungsleitung eine Stabstelle als
Referent:in „Krankenhausbau“ (w/m/d)
Besoldungsgruppe A 15 bzw. Entgeltgruppe 15 TV-L
(Kennzeichen: AL1-1 2024)
unbefristet mit voller Wochenstundenzahl zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Diese Stelle ist teilzeitgeeignet.
Berufsgruppe
Technisches Personal
Eingruppierung
Besoldungsgruppe A 15 bzw. Entgeltgruppe 15 TV-L
Besetzbar
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bereich
Die Abteilung „Allgemeine Verwaltung“ ist die operative als auch strategische Dienstleistungseinheit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. In ihr werden sämtliche Querschnittsaufgaben wahr-genommen und die Ressourcen bereitgestellt, die für die Funktionsfähigkeit der senatorischen Behörde als auch der ihr zugeordneten Dienststellen von Bedeutung sind. Derzeit setzt sich die Abteilung aus den Referaten „Personal, Organisations- und IT-Management“ sowie „Haushalt und Zentrale Dienste“ zusammen und umfasst insgesamt 25 Mitarbeiter:innen. Bei der Stabstelle „Krankenhausbau“ handelt es sich ebenfalls um eine Querschnittsfunktion, in der die verantwortliche Beratung und Begleitung der baufachlichen Prüfungen, die sowohl das Referat 21 im Rahmen der Landesangelegenheiten Krankenhauswesen und der Versorgungsplanung als auch das für die kommunalen Kliniken zuständige Referat 30 betreffen, konzentriert werden. Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit, die den anstehenden baulichen Veränderungsprozessen in den bremischen Krankenhäusern vor dem Hintergrund der Klimaschutzstrategie 2038 mit Freude begegnet und die dafür erforderliche Haltung und Einstellung mitbringt.
Aufgabengebiet
Der Arbeitsplatz umfasst im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:
Voraussetzungen
Formale Anforderungen:
Weitere fachliche und außerfachliche Erwartungen:
Wünschenswert:
Kennzeichen
AL1-1 2024
Bewerbungsfrist
07.05.2024
Allgemeine Hinweise
Wir bieten Ihnen:
Um die Unterrepräsentanz von Frauen abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerber:innen haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung Vorrang. Sowohl Bewerbungen von Menschen mit einem Migrationshintergrund als auch außerberufliches bürgerschaftliches Engagement der Bewerber:innen werden ausdrücklich begrüßt.
Bewerbungshinweise
Haben Sie Interesse?
Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen (u.a. Anschreiben, Lebenslauf, aktuelles Arbeitszeugnis/dienstliche Beurteilung, Zeugnisse der Studien- oder Ausbildungsabschlüsse; ein Foto ist nicht beizufügen).
Die Auswahlentscheidung erfolgt gem. Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber:innen. Im Rahmen des Leistungsvergleichs ist es unverzichtbar, dass Sie eine dienstliche Beurteilung (Beamte) oder ein Arbeitszeugnis (Beschäftigte) vorlegen, welche/s nicht älter als ein Jahr sein darf. Falls Sie sich in Elternzeit befinden oder im Moment keiner Tätigkeit nachgehen, reichen Sie bitte ein Arbeitszeugnis oder eine dienstliche Beurteilung Ihrer letzten Tätigkeit ein. Die Vorlage der dienstlichen Beurteilung bzw. des Arbeitszeugnisses ist für das weitere Verfahren zwingend erforderlich. Bewerbungen können grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn die Einreichung der dienstlichen Beurteilung bzw. des Arbeitszeugnisses bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist erfolgt. Sollte Ihnen die Vorlage eines aktuellen Arbeitszeugnisses innerhalb dieser Frist – z.B. aus Gründen der Vertraulichkeit – nicht möglich sein, weisen Sie hierauf im Rahmen Ihrer Bewerbung bitte ausdrücklich hin.
Wenn Sie Beamt:in bzw. Beschäftigte:r im öffentlichen Dienst sind, geben Sie bitte Ihr derzeitiges Statusamt bzw. Ihre derzeitige Entgeltgruppe an.
Bitte geben Sie mit den Bewerbungsunterlagen ggf. eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte ab.
Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Bitte verwenden Sie auchkeine Mappen und Folien. Die Bewerbungsunterlagen werden nur auf Wunsch zurückgesandt, falls Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.
Personenbezogene Daten unterliegen einer restriktiven Zugriffskontrolle die gewährleistet, dass nur befugte Personen auf Ihre Daten zugreifen können. Ihre Bewerbungsdaten werden grundsätzlich nur von der zuständigen bewerbungsbearbeitenden Personalstelle verwendet. Eine darüberhinausgehende Nutzung oder Weitergabe Ihrer Bewerbungsdaten an Dritte erfolgt nicht. Mit Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen gehen wir davon aus, dass Sie mit der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Sobald Ihre Bewerbungsdaten nicht mehr für den definierten Zweck der Bewerbungsbearbeitung genutzt werden, werden diese unverzüglich unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Ansprechperson
Für nähere fachliche Auskünfte steht Ihnen Herr Joachim Fritsch (Tel. 0421/361 96809) zur Verfügung.
Zuständige Ansprechpartnerin für den Verfahrensablauf ist Frau Lenz vom Bewerbermanagement bei Performa Nord (Tel.: 0421/361-89774).
Ihre Bewerbung (gerne per Mail als PDF-Format) richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer an
Performa Nord
- Bewerbermanagement -
Schillerstr. 1
28195 Bremen
E-Mail: bewerbermanagement@performanord.bremen.de