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Abteilungsleiter:in (w/m/d) „Arbeit, Weiterbildung und Transformation“

Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bei der Behörde der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Abteilungsleiter:in „Arbeit, Weiterbildung und Transformation“ (w/m/d)
Besoldungsgruppe B 4 BremBesO/ AT-Vertrag entsprechend der Besoldungsgruppe B 4
mit 40 Wochenstunden

zu besetzen.
Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeit geeignet. Die Einzelheiten sind mit der Dienststelle abzusprechen.

Berufsgruppe

Verwaltungspersonal / Controlling / Verwaltungsmanagement

Eingruppierung

Besoldungsgruppe B 4 BremBesO/ AT-Vertrag entsprechend der Besoldungsgruppe B 4

Besetzbar

zum nächst möglichen Zeitpunkt

Bereich

Die Abteilung 4 – Arbeit, Weiterbildung und Transformation – umfasst das Arbeits- und Tarifrecht in seinen unterschiedlichen Fachausprägungen, die Arbeitsmarktpolitik mit den ministeriellen Angelegenheiten nach dem SGB III (Arbeitslosenversicherung) und dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), die Berufsbildungspolitik, die Betreuung der beschäftigungspolitischen Aktionsprogramme und des Europäischen Sozialfonds (ESF-Verwaltungsbehörde, und Umsetzung in der zwischengeschalteten Stelle). Ebenso obliegt der Abteilung Arbeit die Federführung bei der kommunalen Trägerschaft des Jobcenters Bremen, der Jugendberufsagentur und der Ausbildungsbündnisse. Die Fachaufsicht über die Ausbildungsgesellschaft Bremen (ABiG) und über das MeisterBaföG sind weitere Tätigkeitsfelder. Weiterhin liegt in der Abteilung die Verantwortung für die Umsetzung und Etablierung des Ausbildungsunterstützungsfonds und die Entwicklung des Aus- und Weiterbildungscampus für Transformation und Innovation im Klimaschutz. In der aktuellen Legislaturperiode kommt dem Thema Transformation eine besondere Bedeutung zu.

Aufgabengebiet

  • Leitung der Abteilung 4 „Arbeit, Weiterbildung und Transformation“
  • Entwicklung der arbeitspolitischen Zielsetzungen und Leitlinien
  • Grundsatzfragen rechtlicher Regelungen auf Europäischer-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene
  • Verantwortung für Produktbereiche des Produktplans 31: Arbeit
  • Wahrnehmung von Aufgaben der obersten Landesbehörde in Angelegenheiten des SGB II
  • Inhaltliche Angelegenheiten der für Arbeit zuständigen Deputation der Bremischen Bürgerschaft
  • Vertretung des Ressorts in fachlichen Gremien auf Europäischer-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene

Voraussetzungen

  • Für Beamt:innen: Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste (ehem. Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes)
  • Für Tarifbeschäftigte: abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium

Weitere fachliche Erwartungen, die für eine Auswahlentscheidung herangezogen werden:

  • Erfahrung in der Zusammenarbeit mit politischen Gremien
  • Nachgewiesene Kenntnisse über Entwicklungen, Instrumente und Programme der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland (Bund und Länder) und der EU. Vertiefte Kenntnisse der ministeriellen Angelegenheiten im SGB II, III und im Arbeits- und Tarifrecht.
  • Erfahrung in der Entwicklung und Bewertung von Konzepten der Arbeitsmarktpolitik und der Arbeitsförderung.

Weitere außerfachliche Erwartungen, die für eine Auswahlentscheidung herangezogen werden:

  • Kompetenz und nachgewiesene mehrjährige Erfahrung und in der Führung von Personal, vorzugsweise über mehrere Hierarchieebenen
  • Kenntnisse und Erfahrungen in der Gestaltung von Veränderungsprozessen

Für die Tätigkeit ist es weiterhin erforderlich, dass Sie verhandlungssicher auftreten, über Management- und Organisationskompetenz sowie analytisches, strategisches Denken, Problemlösefähigkeit und interkulturelle Kompetenz verfügen. Die Bereitschaft zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen für Führungskräfte wird vorausgesetzt.

Kennzeichen

09/2024

Bewerbungsfrist

06.05.2024

Allgemeine Hinweise

Da es sich um eine leitende Funktion im Sinne des § 5 Bremisches Beamtengesetz handelt, wird bei Beamt:innen grundsätzlich zunächst eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe für die Dauer von zwei Jahren vorgenommen. Entsprechende Bewährung vorausgesetzt, erfolgt die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Beschäftigte werden nach einer zweijährigen Erprobung unbefristet eingestellt und mit einem außertariflichen Entgelt entsprechend der Besoldungsgruppe B4 beschäftigt.

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration fördert die Inklusion von schwerbehinderten Menschen und freut sich daher über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Diesem Personenkreis wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.
Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerbungen von Menschen mit internationaler Biografie und Menschen aller Geschlechter begrüßen wir ausdrücklich.

Erfolgreiche Bewerber:innen (w/m/d) treten hinsichtlich einer Beförderung in Konkurrenz zu anderen Beamt:innen (w/m/d), die bereits einen gleichwertigen Dienstposten innehaben.

Außerberufliches bürgerschaftliches Engagement der Bewerber:innen (w/m/d) wird begrüßt.

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2005 entsprechend zertifiziert. Weitere Informationen erhalten Sie unter Das Ressort/Wir sind familienfreundlich

Darüber hinaus bietet die Behörde auch Veranstaltungen und Kurse zur Betrieblichen Gesundheitsförderung an.

Bewerbungshinweise

Das Auswahlverfahren wird unter Berücksichtigung von anlassbezogenen Beurteilungen, Zeugnissen bzw. Referenzen durchgeführt.

Bitte reichen Sie nur vollständige Bewerbungsunterlagen ohne Foto ein. Dazu gehören Motivationsschreiben, Lebenslauf, aktuelle Arbeitszeugnisse (nicht älter als ein Jahr) und relevante Qualifikationsnachweise. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Bitte reichen Sie nur Kopien (keine Mappen) ein. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.

Ansprechperson

Für fachliche Fragen steht Ihnen Frau Staatsrätin Karin Treu, Tel.: 0421/ 361-53935 zur Verfügung.

Ihre aussagefähige Bewerbung richten Sie bitte (Eingang im u.g Karriereportal oder in der u. g. Dienststelle) unter Angabe der Kennziffer (bitte unbedingt beachten, da sonst – insbesondere bei Online-Bewerbungen – die Zuordnung Ihrer Bewerbung erschwert wird) direkt über das Online-Karriereportal der Freien Hansestadt Bremen, alternativ per E-Mail oder per Post an

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Personalbüro, 150-G, Herr Giesa
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen
karriere@soziales.bremen.de